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THE Q PUBLIC LICENSE Version 1.0
Nutzungserlaubnis fuer offengelegte und frei verfügbare Software
Vorlage unter Copyright (C) 1999 Trolltech AS, Norway.
Es is jedermann gestattet, diesen Text zu copieren und weiterzugeben.
Worte:
- Lizenz:
Nutzungserlaubnis.
- Patch:
Maschinenlesbarer Klartext zur Veränderung von Programmen zur Rechnersteuerung in Quellen- oder Binaerform.
- Quelltext, Quelle:
Maschinenlesbarer Klartext zur Erzeugung von Programmen zur Rechnersteuerung
- Software:
Programm zur Rechnersteuerung in direkt maschinenlesbarer Form ("Binaerform"), im hier vorgelegten
Text einschließlich zugehöriger Beschreibungen, der Quellen und anderer Texte.
Die Übertragung in's Deutsche ist seitens Trolltech nicht autorisiert, sie
betrifft nur die, und soweit nicht Anderes ausdrücklich vermerkt ist, alle
unter Autorenschaft des Übersetzers gehenden Angebote, insbes. "lib4th", "f8"
und "f4" Softwaresammlung sowie Dokumentation zu den "system-calls" des Linux,
einschließlich dieses Textes: Copyright (C) 2002 h-peter recktenwald, Berlin
Zweck dieser Lizenz ist Sicherung der Rechte auf Änderungen und
Weitergabe von Programmen und zugehöriger Software rsp. Texte nach
der "Open Source"-Idee, d.h. vollständig offengelegt, und frei von
Miet-, Leih- oder Lizenzgebühren oder der Erhebung eines Kaufpreises.
Diese Lizenz gilt, sofern der betr. Urheber oder Copyright-Inhaber einen
Hinweis in die Software aufgenommen hat, demgemäß jene zu den Bedingungen
der "Q Public License version 1.0" verteilt wird. Solchermaßen lizensierte
Software wird im folgenden kurz Software genannt. Dieser Lizenz unterliegen
Änderung und Weitergabe der hierdurch lizensierten Software, ebenso die
auf der hierdurch lizensierten Software basierende Nutzung durch Dritte und
Entwicklung freier Software.
Zugesicherte Rechte
- 1.
Zustimmung zu der Lizenz und Einhaltung derselben vorausgesetzt, werden Ihnen
die im folgenden aufgeführten Rechte übertragbar zugesichert. Weitergabe
der lizensierten Softwaresammlung in beliebiger Form und auf beliebigem Wege ganz
oder teilweise oder von Software, die diese nutzt, gilt als Anerkennung dieser Lizenz.
- 2.
Es ist Ihnen gestattet, die Software in unveränderter Form zu copieren und
weiterzugeben, sofern das vollständig und insbes. unter Einschluß der
unveränderten Vermerke betreffs Urheber- und sonstiger Rechte in demselben
Zustand geschieht, wie sie vom ursprünglichen Entwickler veröffentlicht
wurde.
- 3.
Unter den folgend genannten Einschränkungen dürfen Sie Änderungen
an der Software vornehmen und jene in einer vom Original getrennten Form weitergeben,
etwa in Gestalt von "patches":
- a)
Jegliche Notizen betreffs rechtlichen Vorbehalts, "Copyright" etc, müssen
unverändert erhalten bleiben.
- b)
Gleichartig lizensierte Weiterverwendung vorausgesetzt, hat der ursprüngliche
Entwickler unwiderruflich und frei von irgendwelchen Abgaben das übertragbare
Recht, Ihre Änderungen ohne über die eigenen Kosten der Datenübermittlung
hinausgehende Aufwendungen zugestellt zu bekommen und sie in künftige Versionen
der Software aufzunehmen.
- 4.
Unter den folgend genannten Einschränkungen dürfen Sie die Software in einer
im Rechner unmittelbar ausführbaren Form - in "Binaerform" - weitergeben:
- a)
Diese Lizenz ist der Sammlung in leicht auffindbarer Form beizufügen.
- b)
Sie müssen sicherstellen, daß jedem Empfänger der Binaerform
auch der vollständige Quelltext dazu einschließlich aller Änderungen
ohne über die reine Datenübermittlung hinausgehende Kosten zur
Verfügung steht, und eine leicht auffindbare betreffende Notiz beifügen.
- c)
Sie müssen sicherstellen, daß alle in der Binaerform vorhandenen
Änderungen dieser Lizenz untergeordnet sind.
- 5.
Sie dürfen beliebige Versionen der Software compilieren, mit Programmen verbinden
("linken"), sofern nicht andere Rechte letzterem entgegenstehen, und rechtmäßig
entwickelte Software damit betreiben.
- 6.
Sie dürfen Programme und mehrfach verwendbare Teilprogramme entwickeln, die von der
hierdurch lizensierten Software gebrauch machen, wobei deren Weitergabe unter folgenden
Voraussetzungen gestattet ist:
- a)
Sie stellen sicher, daß jedem Empfänger solcher Software in Binaerform auch der
vollständige Quelltext dazu ohne über die reine Datenübermittlung hinausgehende
Kosten zur Verfügung steht.
- b)
Jedem Empfänger wird in jeder mit dieser Lizenz übereinstimmenden Form ausdrücklich
und kostenlos Verwendung, Änderung und Weitergabe der Originale sowie geänderter Versionen
sowohl in Binaerform als auch als Quelltext samt Dokumentation nach deren eigener Wahl gestattet
und gegenüber niemandem eingeschränkt, der diese Lizenz akzeptiert und einhält.
- c)
Wenn das Betreffende nicht allgemein frei zugänglich ist, machen Sie dem Entwickler der
ursprünglichen Software davon Mitteilung und stellen ihm auf Anforderung eine Copie zur Verfügung.
Haftungsausschluß
Keinesfalls sind die ursprünglichen Entwickler der Software oder Inhaber
von Rechten darauf für Folgen beliebiger Verwendung verantwortlich zu machen,
einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Schäden oder Folgeschäden,
auch wenn zuvor auf deren Möglichkeit hingewiesen wurde.
Ausschluß der Gewährleistung
Software und Lizenz existieren in jeweils der vorliegenden Form OHNE JEDE GEWAEHRLEISTUNG,
AUCH AUF ENTWURF, AUSSEHEN, HANDELSTAUGLICHKEIT ODER BRAUCHBARKEIT FÜR IRGENDEINEN ZWECK.
Rechtsgrundlage und Gerichtsstand
Es gelten die Rechtsbestimmungen der Bunderepublik Deutschland und der Europäischen
Gemeinschaft. Gerichtsstand ist Berlin.
Wo die Bedingungen dieser Lizenz nicht uneingeschränkt anwendbar sind, oder
deren Gültigkeit in irgendeinem Teil bestritten oder sie nicht sämtlich
eingehalten werden, ist Nutzungserlaubnis in Gesamtheit nicht gewährt.
Ausnahmen bedürfen gegenseitiger schriftlicher Bestätigung.
Vorlage: Copyright © 2000 Trolltech AS. All rights reserved.
Übertragung: Copyright © 2002 h-peter recktenwald, Berlin.